Der Mietvertrag wird zwischen Matthias Gloeck, Thälmannstraße 41, 15741 Bestensee (Vermieter) und umseitig aufgeführten Mieter für die Dauer
der im Vertrag angegebenen Zeiten geschlossen.
Die Wohneinheit darf nur von der im Vertrag angegebenen Anzahl der Personen bewohnt werden.
Haustiere müssen angemeldet und im Vertrag angegeben sein. Sie bedürfen der ausdrücklichen Genehmigung des Vermieters. Bei Verstoß gegen das
Verbot der Tierhaltung behält der Vermieter das Recht zur fristlosen Kündigung des Mietvertrages vor. Vor Schäden und Verunreinigungen durch Haustiere in dem Mietobjekt müssen die Halter in
jeden Fall aufkommen. Eine geeignete Unterlage (Decke oder Körbchen) ist für das Tier mitzubringen. Haustiere dürfen auf dem Grundstück nicht frei herumlaufen. Pro Haustier werden 20 Euro
berechnet.
Der Mieter verpflichtet sich, Wohnung und Inventar mit größter Sorgfalt zu behandeln. Selbst oder von einem Mitbewohner verursachte Schäden
müssen ersetzt werden. Dabei hat der Mieter die Beweispflicht des Nichtverschuldens.
Der Mietpreis deckt die im Vertrag aufgeführten Leistungen inclusive Endreinigung. Wir
berechnen weiterhin eine Kaution in Höhe von 50 Euro, welche Sie erstattet bekommen, wenn die Wohnung in einem vermietbaren Zustand ist.
Die Kosten für die Endreinigung im Mietvertrag, in Höhe von 50,-- Euro, gelten für die normale Schlussreinigung, d.h. die Wohnung ist vom Mieter
nach Ablauf der Mietzeit besenrein zu übergeben. Darüber hinaus ist das Geschirr abzuwaschen sowie der Geschirrspüler auszuräumen und es sind die Abfälle zu entsorgen. In Fällen besonderer
Verunreinigung verpflichtet sich der Mieter zur Zahlung einer erhöhten Reinigungsgebühr.
Die Kurtaxe ist separat zu entrichten. Sie wird gemäß den Anmeldedaten durch den Vermieter
erhoben..
Bei Mietabschluss (Reservierungsbestätigung) leistet der Mieter eine Anzahlung von 25 % des gesamten Mietpreises. Der Restbetrag von 75 % wird 30
Tage vor Ankunft fällig. Extraleistungen, die vom Vermieter erbracht werden, sind spätestens bei Abreise zu zahlen. Der Mieter kann den Mietvertrag nur bis zum 90. Tag vor dem vereinbarten
Mietbeginn stornieren. Die Stornierungsgebühr beträgt 50,-- Euro. Kündigt der Mieter in weniger als 90 Tagen vor Mietbeginn, ist der volle Mietpreis zu zahlen, der Vermieter wird sich jedoch
bemühen, einen Nachmieter zu finden. Erstattungen können nur gewährt werden, wenn die Wohnung anderweitig vermietet werden kann. Als Kündigung gilt das Datum des
Poststempels. Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird empfohlen. Für Umbuchungen von Mietverträgen wird eine
Bearbeitungsgebühr von 25,-- Euro berechnet. Bei notwendiger Kündigung des Mietvertrages durch den Vermieter (z.B. Unbewohnbarkeit der Wohnung) haftet der Vermieter maximal bis zur Höhe des
Mietpreises.
Bei Verlust eines Wohnungsschlüssels ist ein neues Schloss erforderlich und der Mieter zur Ersatzleistung verpflichtet.
Nebenabreden sind unwirksam, sie bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Sollten eine oder mehrere Vereinbarungen rechtsunwirksam werden, so
bleiben die übrigen Vertragsbedingungen unverändert.
Gerichtsstand ist Fürstenwalde.
Den Schlüssel bekommen Sie aus einem Tresor am
Küchenfenster links von der Hauseingangstür.